Präambel

Unsere Social Compliance Richtlinie soll ein Leitfaden für die gesamte bartolome röder AG sein und gilt deshalb für uns alle gleichermaßen. Im Einzelnen richtet er sich an die oberste Leitung, die Führungskräfte und alle unseren Beschäftigten und unsere Lieferanten. Er repräsentiert zum einen den Anspruch an uns selbst, den darin aufgeführten Werten und Grundsätzen gerecht zu werden und signalisiert zugleich nach außen ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern, Kunden und unseren Beschäftigten.

Die bartolome röder AG sieht sich in der Pflicht, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. Sie ist bestrebt, ihre Geschäfte kompetent und auf ethisch moralischer Grundlage zu betreiben und in allen Märkten, in denen sie tätig ist, einen fairen Wettbewerb zu betreiben. Hierzu zählen wir die Einhaltung der geltenden Gesetze und die Akzeptanz von Kartellverboten bzw. Wettbewerbsbeschränkungen. Wir wollen es vermeiden, uns gegenüber Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern unzulässige Vorteile zu verschaffen.

1. Schutz der Umwelt

Der Schutz der Umwelt und der Klimaschutz sind uns ein wichtiges Anliegen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu angehalten alle natürlichen Ressourcen, die in unserem Unternehmen eingesetzt werden, (z.B. Energie, Wasser Flächen) schonend zu behandeln. Ein verantwortungsvoller Umgang bei Herstellung und Vertrieb unserer Produkte und/oder unserer Dienstleistungen wird von unseren Beschäftigten erwartet. Wir halten zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Gesetze und Regeln, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen, ein. Dazu werden insbesondere von unseren Führungskräften Maßnahmen ergriffen, die für unsere Beschäftigten eine gesunde und gefahrenfreie Arbeitsumgebung schaffen.

2. Fairer Wettbewerb

Wir fühlen uns dem fairen Wettbewerb verpflichtet und halten uns an diese Gesetze und Regeln. Wir unterlassen Absprachen über Preise, Konditionen und Strategien mit Konkurrenten, Lieferanten, anderen Unternehmen und Händlern, die einen fairen Wettbewerb behindern. Wir nehmen an keinem wettbewerbswidrigen Boykott teil.

3. Schutz vor Kinder- oder Zwangsarbeit

Wir lehnen Kinder oder Zwangsarbeit ohne Ausnahme strikt ab und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern. Schulpflichtige Kinder (jünger als 15 Jahre) dürfen auch dann nicht beschäftigt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes unseres Lieferanten dies erlauben würden.

4. Diskriminierungsverbot

Jede Form von Diskriminierung ist prinzipiell untersagt. Gleichgültig ob es sich dabei um die Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, das Alter und Geschlecht, die sexuelle Ausrichtung, um den Familienstand, eine Schwangerschaft oder eine Behinderung, oder um Religion oder Weltanschauung handelt. Beförderungen, Neueinstellungen erfolgen immer frei von Diskriminierung.

5. Verpflichtung der Unternehmensleitung

Die bartolome röder AG verpflichtet sich, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um den in dieser Social Compliance Richtlinie beschriebenen Grundsätzen und Werten gerecht zu werden.