Präambel

Unsere Antikorruptionsrichtlinie soll ein Leitfaden für die gesamte bartolome röder AG sein und gilt deshalb für uns alle gleichermaßen. Im Einzelnen richtet er sich an die oberste Leitung, die Führungskräfte und alle unseren Beschäftigten und unsere Lieferanten. Er repräsentiert zum einen den Anspruch an uns selbst, den darin aufgeführten Werten und Grundsätzen gerecht zu werden und signalisiert zugleich nach außen ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern, Kunden und unseren Beschäftigten.

Die bartolome röder AG sieht sich in der Pflicht, ihre Geschäfte kompetent und auf ethisch moralischer Grundlage zu betreiben und in allen Märkten, in denen sie tätig ist, einen fairen Wettbewerb zu betreiben. Hierzu zählen wir die Einhaltung der geltenden Gesetze und die Akzeptanz von Kartellverboten bzw. Wettbewerbsbeschränkungen. Wir wollen es vermeiden, uns gegenüber Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern unzulässige Vorteile zu verschaffen.

1. Annahme von Geschenken

1.1. Geschenke an unsere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter

Unserer Beschäftigten fordern oder akzeptieren von Kunden oder Lieferanten keine persönlichen Vorteile, die das eigene Verhalten hinsichtlich der eigenen Tätigkeit für das Unternehmen beeinflussen oder beeinflussen könnten.

Werden Geschenke von Dritten angeboten, dürfen diese nur dann angenommen werden, wenn sie allgemein übliche Praxis sind und als Höflichkeit oder Gefälligkeit anerkannt werden können (Werbegeschenke mit dem Logo des abgebenden Unternehmens, wie zum Beispiel Kalender oder Kugelschreiber).

Bei Geschenken, deren Wert den üblichen Betrag übersteigt, muss der die Leitung informiert werden. Ist dies nicht möglich, sind diese Geschenke sind grundsätzlich abzulehnen.

1.2. Geschenke durch unsere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter

Geschenke unsererseits dürfen ebenfalls nur in einem für die Geschäftsbeziehung üblichen Rahmen und in einem materiell angemessenen Umfang angeboten werden. Die empfangende Person darf damit keine Verpflichtung verbinden können, die ihre geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen würde.

2. Spenden

Die bartolome röder AG spendet grundsätzlich nicht an politische Parteien, an Einzelpersonen oder an Organisationen, deren Ziele unserer Unternehmensphilosophie widersprechen oder unsere Reputation schädigen. Die Vergabe von Spenden erfolgt stets transparent.

3. Bestechung und Korruption

Wir dulden keinerlei Form von Korruption und Bestechung, unabhängig davon, ob dadurch unser Firmenvermögen oder das Vermögen Dritter geschädigt wird. Wir sorgen durch Kontrollmechanismen dafür, dass Bestechung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche vorgebeugt wird.

Unseren Beschäftigten ist es untersagt, Gefälligkeiten jeglicher Art anzunehmen oder zu erteilen (Bargeld, Reisen, Geschenke etc.), die an einen ungebührlichen Vorteil gekoppelt sind (Auftragserteilung, Projektzuschlag etc.).

Auch unsere Geschäftspartner sind angehalten, Interessenkonflikte, die ein Korruptionsrisiko bergen, zu vermeiden.

4. Einhaltung geltenden Rechts

Wir verpflichten unsere Führungskräfte dazu sich mit den Gesetzen, Vorschriften und Regeln, die für ihren Verantwortungsbereich relevant sind, vertraut zu machen und ausnahmslos einzuhalten. Gerade unsere Führungskräfte tragen bei der Erfüllung der Antikorruptionsrichtlinie eine hohe Verantwortung.

Die Geschäftspraktiken unserer Geschäftspartner und deren Lieferanten müssen ebenso den geltenden Gesetzen Rechnung tragen. Dies betrifft insbesondere Import, Export, und inländischen Warenhandel, Technologien oder Dienstleistungen, aber auch den Zahlungs- und Kapitalverkehr.

Ein Verstoß gegen Wirtschaftsembargos sowie gegen Vorschriften der Handels-, Import- und Exportkontrolle muss auch durch unsere Geschäftspartner ebenso ausgeschlossen sein, wie eine Terrorismusfinanzierung.

5. Verpflichtung der Unternehmensleitung

Die bartolome röder AG verpflichtet sich, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um den in dieser Antikorruptionsrichtlinie beschriebenen Grundsätzen und Werten gerecht zu werden.